Hallenordnung Sport- und Gemeindezentrum Bornich

1. Die Hallenordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Sporthalle und aller Nebenräume im Sport- und Gemeindezentrum Bornich. Mit dem Betreten der Halle erkennt der Benutzer/Besucher die Hallenordnung an.


2. Von jeder Sportgruppe ist ein verantwortlicher Übungsleiter und ein Vertreter zu benennen.


3. Gibt es einen Wechsel des Übungsleiters oder des Vertreters, ist dies dem TVBVorstand mitzuteilen und von diesem zu bestätigen.


4. Das Betreten der Sporthalle ist nur in Anwesenheit des verantwortlichen Übungsleiters oder seines Vertreters gestattet. Er betritt die Sporthalle als Erster und verlässt sie als Letzter. Der Übungsleiter/Vertreter ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf des Sportbetriebes und die Einhaltung der Hallenordnung. Alle Sportgeräte dürfen nur sachgerecht unter Anleitung von Übungsleitern/Vertretern eingesetzt und behandelt werden. Nach ihrem Einsatz sind sie auf ihren vorgesehenen Platz und ihre ursprüngliche Lage zu bringen (Plan/Bilder für Geräteraum). Die Sporthalle ist zu moppen, damit die nachfolgende Gruppe ungehindert ihre Sportstunde durchführen kann. Die Umkleideräume sind nach der Nutzung zu fegen. Der Übungsleiter oder sein Vertreter hat vor dem Verlassen der Halle die Umkleideräume, WC´s und Duschräume zu kontrollieren. Die Entnahme von Verbandmaterial ist im Verbandbuch aus versicherungstechnischen Gründen einzutragen.


5. Die Schlüssel für die Benutzung der Halle werden an die verantwortlichen Übungsleiter und Vertreter gegen Unterschrift übergeben (siehe Beiblatt Schlüsselliste). Jeder Empfänger, der einen Schlüssel erhält, haftet bei Verlust oder bei unberechtigter Schlüsselnutzung für die Schließanlage. Es ist verboten, erhaltene Schlüssel an Dritte, Nichtberechtigte weiterzugeben. Bei einem Übungsleiter- oder Vertreterwechsel (siehe Nr. 3) ist der Schlüssel zurückzugeben. Der neue Übungsleiter/Vertreter erhält dann gegen Unterschrift einen Hallenschlüssel.
Bei Zuwiderhandlung wird der Schlüssel eingezogen.

 

6. Das Betreten der Sporthalle ist grundsätzlich nur mit sauberen Hallensportschuhen (helle Sohle bzw. abriebfeste Sohle) barfuss oder mit Socken gestattet. Der Schuh- und Kleiderwechsel erfolgt in der Umkleidekabine. Turnschuhe, die als Straßenschuhe benutzt werden sind nicht zulässig (auch nicht im Sommer).

 

7. Das Mitnehmen von Speisen und Getränken in den Sportbereich der Halle (auch Zugangswege von den Umkleidekabinen zur Sporthalle) ist nicht erlaubt. Getränkeflaschen aus Glas dürfen aus Sicherheitsgründen nicht in die Halle und die dazu gehörenden Nebenräume gebracht werden.

 

8. Verkehrswege für Rettungsfahrzeuge vor dem Eingangsportal, Fluchtwege und Notausgänge sind stets freizuhalten.
Notausgänge dürfen niemals verstellt und nicht verschlossen werden.

 

9. Der Übungsleiter/Vertreter hat sicherzustellen, dass die Eintragungen im Hallenbelegungsbuch im Regieraum vollständig vorgenommen werden. Schäden und Mängel, die durch die Nutzer festgestellt werden oder verursacht werden, sind im ausliegenden Hallenbuch im Regieraum ebenfalls einzutragen und dem TVBVorstand unverzüglich anzuzeigen

 

10. Die Hülsenabdeckungen des Sportbodens dürfen nur mit dem dafür vorhandenen „ Sauger“ geöffnet werden.

 

11. Die Betätigung der elektrischen Anlagen (Trennvorhang, Beleuchtungsanlage, Basketballkörbe) ist ausschließlich eingewiesenen Übungsleitern/Vertreter gestattet.

 

12. Das Anbringen von Zetteln im gesamten Bereich der Halle sowie an der Eingangstür ist nicht gestattet.

 

13. Aufgefundene Wertgegenstände, Kleider und Schuhe sind an einem dafür vorgesehenen Ort zu deponieren und zwei Monate aufzubewahren.

 

14. Der Verhaltenskodex des Landessportbundes Rheinland-Pfalz zum Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (siehe Beiblatt) ist von jedem Übungsleiter/Vertreter zu unterzeichnen.

 

 

Schlussbestimmung


1. Der Inhalt dieser Hallenordnung wird in der Sporthalle ausgehängt und allen verantwortlichen Übungsleitern und Stellvertretern durch den TVB gegen Unterschrift ausgehändigt. (Gilt auch für externe Sportgruppen und befristete Kurse).

 

2. Der Vorstand und die verantwortlichen Übungsleiter/Vertreter sind während der Übungsstunden berechtigt, Personen die gegen die Hallenordnung verstoßen und die gegebenen Anweisungen missachten, aus der Halle zu weisen. Bei Zuwiderhandlung wird § 6 der Satzung (Maßregelungen) angewendet.

 

Die Hallenordnung tritt mit Unterschrift in Kraft.
Bornich, September 2013