„Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet in jedem Jahr statt.“ Das besagt die Satzung des TV Bornich; so oder so ähnlich steht es wohl in der Satzung eines jeden Vereins. Die Grundlagen hierfür beschreibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Der TV Bornich hat bisher Ende April eines jeden Jahres zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen. Im Wesentlichen besteht die Tagesordnung aus den Berichten des Vorsitzenden, der Abteilungsleiter/innen, der Kassiererin und der Kassenprüfer, der Entlastung des Vorstands, der Neuwahl des Vorstands (alle drei Jahre) und der Ehrung verdienter Mitglieder. Der erste Termin im April fiel dem Lockdown im Frühjahr zum Opfer, dem zweiten Termin erging es nicht anders, er war für November geplant.
Schon vor dem November-Lockdown hat sich der Vorstand mit der Frage beschäftigt, welche Lösung sich als beste anbieten könnte. Der Gesetzgeber hat angesichts der gegenwärtigen Lage schon frühzeitig mit einer gesetzlichen Übergangsregelung Abhilfe geschaffen. Diese Regelung lässt unter anderem zu, die Mitgliederversammlung auf das kommende Jahr zu verschieben, der Vorstand bleibt hiernach im Amt, bis eine Neuwahl erfolgen kann. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2021. Dieser Variante hat sich der Vorstand angeschlossen.
Die Vereinsmitglieder haben allerdings auch ein Anrecht auf zeitnahe Informationen aus dem Verein, dem der Vorstand bereits über das Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde und insbesondere über seinen Internetauftritt nachkommt. Da es Corona-Pandemie bedingt ungewiss ist, wann es wieder zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung kommen kann, wird der Vorstand die Berichte des Vorsitzenden und der Abteilungsleiter/innen noch im November im Internetauftritt veröffentlichen. Daneben werden wir die Ehrungen für 25, 40, 50, 60 und 70 Jahre Mitgliedschaft im TV Bornich darstellen und zeitnah die Urkunden und Präsente durch die Vorstandsmitglieder überbringen. Die Rechnungslegung durch die Kassiererin, die Entlastung und die Neuwahl des Vorstands erfolgen dann in der nächsten Mitgliederversammlung, die wir hoffentlich im Verlauf des Jahres 2021 in bewährter Manier durchführen können.
Dies alles gilt im Übrigen sinngemäß auch für die Wahl der Jugendsprecher/innen. Sie bleiben im Amt, bis eine Neuwahl stattfinden kann.
Der Vorstand hofft auf das Verständnis seiner Mitglieder für diese Maßnahmen und wünscht Euch/Ihnen allen wie auch sich selbst, dass alle gesund Weihnachten feiern und gut und weiterhin gesund ins neue Jahr kommen.